Die Deutsche Bahn hat im Rahmen eines Informationsabends im Schützenhof in Oldenburg i. H. die Unterlagen für den Bauabschnitt 4 der Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung präsentiert. Neben Vertreter:innen von Presse, Politik und Verbänden waren rund 150 Bürger:innen bei der Veranstaltung am 15. Januar anwesend, um sich einen Eindruck von den Planungen im Bereich der Stadt Oldenburg i. H. sowie der Gemeinde Göhl zu machen.
Ab Montag, den 29. Januar 2024, legt die Anhörungsbehörde für den Abschnitt 4, das Amt für Planfeststellung und Verkehr, die Planunterlagen auch öffentlich aus. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens haben alle Bürger:innen die Möglichkeit, ihre Zustimmung sowie Bedenken zu den Bauplänen zum Ausdruck zu bringen. Auf der Internetseite der Auslegestellen können sich Interessierte informieren.
Beim Info-Abend stellte sich das DB-Team den vielen Fragen der Anwesenden: Im Mittelpunkt standen die zukünftige Lage des Haltepunktes Oldenburg (Holst), die geplanten Maßnahmen zum Schall- und Erschütterungsschutz sowie Fragen zu den Reisezeiten des Nahverkehrs.
Bisher dauert die Fahrt von Oldenburg (Holst) nach Lübeck rund eine Stunde; im Fernverkehr sind es 30 Minuten. Nach Inbetriebnahme der Strecke wird sich die Fahrtzeit im Nahverkehr um die Hälfte verkürzen. So erreichen Fahrgäste in Richtung Lübeck ihr Ziel im Nahverkehr bereits in 30 Minuten und im Fernverkehr in 25 Minuten. Einige Teilnehmer:innen äußerten Zweifel an der Machbarkeit der Fahrtzeiten oder vermuteten, dass der Zug nicht mehr alle Haltestellen anfahre. Tatsächlich entfällt in der neuen Streckenführung aber lediglich der Halt in Neustadt. Dieser wird weiterhin über den Regionalverkehr mit Umstieg in Haffkrug bedient.
Die vorgestellten Planunterlagen sehen den Neubau des Haltepunktes in Höhe des Milchdamms vor. Dazu äußerten die Anwesenden sowohl Bedenken als auch Zustimmung. Der Alternativvorschlag seitens der Stadt Oldenburg i. H., den Haltepunkt am Qualser Weg zu bauen, wird im Rahmen des bevorstehenden Anhörungsverfahrens bewertet.
Von einer Besonderheit im Projekt der Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung profitieren die Oldenburger und Göhler: Dank des starken Einsatzes der Region im Rahmen der parlamentarischen Befassung sind Maßnahmen zum Schutz vor Schall und Erschütterungen vorgesehen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Im Abschnitt 4 sind in Oldenburg i. H. und in Göhl in Summe etwa 2,2 Kilometer Lärmschutzwände mit einer Höhe von zwei bis sechs Metern geplant. In Göhl wird zudem ein etwa 500 Meter langer Erschütterungstrog entstehen.
Eine bautechnische Herausforderung stellen die verschiedenen Beschaffenheiten der Böden im Oldenburger Bruch dar: Um die mangelnde Standfestigkeit der sehr weichen Bodenschichten auszugleichen, werden die Gleise auf bis zu 32 Meter tiefen Betonpfählen geführt – ähnlich einem unterirdischen Brückenbauwerk (Planausschnitt Eisenbahnüberführung Oldenburger Bruch).
Die Planfeststellungsunterlagen liegen ab dem 29. Januar 2024 in den kommunalen Auslegestellen sowie online aus. Alle Unterlagen sind unter folgender Adresse digital verfügbar: planfeststellung.bob-sh.de
Zusätzlich sind die Planungsunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung in folgenden Auslegestellen einzusehen:
Weitere Informationen zur Auslegung der Unterlagen des Abschnitts 4 finden Sie in diesem Handzettel und allgemeine Informationen zum Abschnitt auf dieser Seite.
Die Präsentation des Info-Abends, der am 15. Januar 2024 stattgefunden hat, finden Sie unter diesem Link.