Bundestagsbeschluss

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Der Bundestagsbeschluss im Projekt Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung

Dank des starken Einsatzes der Region im Rahmen einer Parlamentarischen Befassung können wir Schutzmaßnahmen planen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Grundlage hierfür ist, dass die Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung im vordringlichen Bedarf des geltenden Bedarfsplans des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) enthalten ist. Die Finanzierung des Bundes ist für dieses Projekt in der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV) geregelt. Laut §5 der BUV ist für Bedarfsplanprojekte eine Parlamentarische Befassung vorgesehen.

Als Ergebnis dieses Prozesses hat der Bundestag am 2. Juli 2020 rund 232 Millionen Euro für zusätzliche Lärm- und Erschütterungsschutzmaßnahmen im Projekt Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung freigegeben (BT-Drucksache 19/20624).

So funktioniert die Parlamentarische Befassung

Im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung und in Vorbereitung dieser Parlamentarischen Befassung hat sich die DB InfraGO AG intensiv mit den Gemeinden, dem Kreis Ostholstein und der Landes- und Bundespolitik ausgetauscht. Bei der Erstellung von Forderungen der Region, die über das gesetzliche Maß hinausgehen, hat die DB InfraGO AG mit Fachexpertise unterstützt. So konnten die Forderungen im Vorfeld bezüglich ihrer Machbarkeit, Kosten und Bauzeit betrachtet und durch den Projektbeirat zu Kernforderungen gebündelt werden. Die DB InfraGO AG hat diese, in der Vorzugsvariante nicht berücksichtigten, Forderungen in ihrem Bericht an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) zusammengefasst.

Die Kernforderungen auf einen Blick
Kernforderung 1 – Lärmschutz

Entlang der gesamten Strecke wird Vollschutz geplant. Das bedeutet, dass die vorgeschriebenen Immissionsgrenzwerte durch bauliche Schutzmaßnahmen wie Schallschutzwände eingehalten werden.

Aufgrund ihrer touristischen Bedeutung für die Region werden für betroffene Campingplätze ebenfalls bauliche Lärmschutzmaßnahmen geplant, die über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgehen.

Kernforderung 2 – Schutz vor Erschütterungen

Im Bereich der Neu- und Ausbaustrecke werden zusätzliche Schutzmaßnahmen geplant.

Kernforderung 3 – Trassenverlauf

Im Stadtgebiet von Bad Schwartau und Sierksdorf werden die Gleise tiefergelegt. In Ratekau wird der Ortsteil Ruppersdorf durch eine Streckenverlegung umfahren.

Kernforderung 4 – Kostenbeteiligung der Kommunen

Der Bundestag verweist in seinem Beschluss auf eine Novellierung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes im Zuge der Planungsbeschleunigungsgesetzgebungen des Klimapakets, nach der sich die Forderung der Kommunen nach der Befreiung von der Kostenbeteiligung an Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen erübrigt hat. Zur finanziellen Entlastung der Kommunen bei der Bahnhofsumfeldgestaltung stellen sowohl das Land Schleswig-Holstein als auch der Bund zusätzliche Mittel bereit.

Kernforderung 5 – Kernforderungen bezüglich der Fehmarnsundquerung

Die Kernforderungen zu Lärm- und Erschütterungsschutz werden auch im Bereich der neuen Fehmarnsundquerung umgesetzt.

 

Animationsclip: Der Weg zur Bundestagsbefassung

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