Für den Bau eines Projektes dieser Größenordnung werden viele Flächen benötigt. Dadurch kommt es entlang der Strecke für einige Eigentümer:innen zu Veränderungen. Das Ziel der Deutschen Bahn ist es, die betroffenen Eigentümer:innen auf dem Weg durch das Projekt zu begleiten und möglichst früh über die verschiedenen Abläufe zu informieren.
Es gibt gesetzliche Regeln, die vorschreiben, dass die Inanspruchnahme von Eigentum Dritter auf das absolut notwendige Maß beschränkt bleiben muss. Daher lautet der Grundsatz bei unseren Planungen stets: Je weniger, desto besser.
Nicht alle Flächen, die für den Bau der Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung benötigt werden, gehen auch in das Eigentum der DB über. Entscheidend ist vielmehr, wofür das Projekt ein Grundstück benötigt.
Grundsätzlich gibt es drei Formen der Inanspruchnahme:
Weitere Informationen zum Thema Flächenmanagement finden Sie in diesem Flyer.
Es geht zum einen um Flächen für den Umweltschutz, also Ausgleichsflächen für Flora und Fauna. Weiterhin benötigen wir Flächen für die Bauvorbereitung sowie natürlich auch für den Bau selbst und damit für die neue Strecke.
Wir agieren nach den Vorgaben, die sich aus dem Allgemeinen Eisenbahngesetz sowie aus den Inhalten des Staatsvertrags mit dem Königreich Dänemark ergeben.
Wir gehen auf Flächeneigentümer:innen zu, sobald wir konkrete Rahmenbedingungen wie beispielsweise Zeitpläne benennen können. Aber auch umgekehrt kommt es vor, dass wir von Landwirt:innen kontaktiert werden. Wir freuen uns über jede Kontaktaufnahme.
Wir unterscheiden verschiedene Arten der Inanspruchnahme. Dies sind eine vorübergehende Inanspruchnahme, eine dingliche Sicherung und der Ankauf von Flächen. Die Art der Inanspruchnahme ist abhängig von der geplanten Nutzung.
Es werden Wertgutachten bei unabhängigen und vereidigten Gutachter:innen beauftragt. Gern können die Flächeneigentümer:innen eine/n entsprechende/n Gutachter:in benennen.
Wir gehen fest davon aus, dass wir uns mit den Flächeneigentümer:innen einigen.
Die Gutachter:innen schauen sich die Flächen an und wenden dann die LandR19 an. Diese ist die Entschädigungsrichtlinie für die Landwirtschaft, die in Deutschland Anwendung findet.
Wir arbeiten unter anderem mit Ökokonto-Makler:innen, der Landwirtschaftskammer, der Landgesellschaft Schleswig-Holstein, aber auch mit der Ausgleichsagentur Stiftungsland, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) Schleswig-Holstein zusammen.
Das Team freut sich auf Ihre Nachricht: flaechenmanagement-fbq@deutschebahn.com