Natur- und Artenschutz

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Planen und Bauen im Einklang mit der Natur

Der sensible Umgang mit der Natur und die Berücksichtigung von Flora und Fauna hat bereits in der Planungsphase Vorrang vor ökonomischen Aspekten. Bei all unseren Planungen gilt: Wir tun alles, um die Natur so gut wie möglich zu schützen.

Entlang der Bahnstrecke zwischen Lübeck und Fehmarn befinden sich unter anderem zahlreiche Seen und Moore sowie Natur-, Vogel- und Landschaftsschutzgebiete. Um Natur und Arten im Projektraum zu schützen, sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, unvermeidbare Eingriffe zu kompensieren. Dabei beachten wir zahlreiche Vorgaben und Gesetze auf EU-, Bundes- und Landesebene:

  • Bundesnaturschutzgesetz
  • Bundesartenschutzverordnung
  • Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung
  • Umwelt-Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamts
  • Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie
  • EU-Vogelschutz
  • EU-Wasserrahmenrichtlinie
  • Grundwasserverordnung
  • Wasserhaushaltsgesetz
  • Oberflächengewässerverordnung

Hinweis: Auflistung ohne Anspruch auf Vollständigkeit

Drei Faktoren sind für die Umweltplanung besonders wichtig:

Umweltverträglichkeitsprüfung

Die gesetzlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist die Basis der Planungen. Im Rahmen der UVP analysieren und bewerten unabhängige Gutachter:innen die Auswirkungen eines Vorhabens auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Wasser, Boden, Klima, Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter. Den Umfang der Untersuchung stimmt die Bahn vorher im sogenannten Scoping mit allen am Verfahren beteiligten Behörden und Naturschutzverbänden ab.

Landschaftspflegerischer Begleitplan

Der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) wird auf Basis der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung erstellt. Im LBP werden die Eingriffe in die Natur detailliert bewertet und konkrete Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz von Natur und Umwelt festgelegt. Einige Maßnahmen, wie etwa zum Artenschutz, können bereits vor Baubeginn realisiert werden, um zum Beispiel Ersatzbiotope anzulegen oder gefährdete Arten umzusiedeln. Der LBP wird mit den Landesbehörden abgestimmt.

Umweltfachliche Bauüberwachung

Die Umweltfachliche Bauüberwachung stellt sicher, dass die vereinbarten Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Sie sorgt dafür, dass die entsprechenden Planungen, Gesetze und Pflichten eingehalten werden.

Sind Fragen zum Thema Natur- und Artenschutz offengeblieben?

Das Umweltteam freut sich auf Ihre Nachricht: umwelt-fbq@deutschebahn.com

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